Der gebührenpflichtige Parkplatz ist 24 h geöffnet ohne Bedienpersonal. Nachts ist der Parkplatz gut beleuchtet. Zusätzlich ist der Parkplatz videoüberwacht.
Die Zufahrt ist nur für PKW bis zu einer Fahrzeuglänge von maximal 5,2 m und einer Breite nicht mehr als 2,0 m gestattet!
Bei Problemen und Fragen kann die „i“ –Taste (für Information) am Kassenautomaten betätigt werden. Bei Gesprächsabbruch, können wir Sie dort zurückrufen.
Die Abrechnung erfolgt bei der Ausfahrt am Kassenautomaten in Bar, Kreditkarte oder EC-Karte. Ca. 200 Stellplätze sind zurzeit vorhanden. Mit dem Befahren des Parkplatzes erklärt sich der Kunde mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Bei der Einfahrt bitte die grüne Taste betätigen und das Parkticket entnehmen. Das Ticket besteht aus Thermopapier, deshalb bitte vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung geschützt lagern.
Die Bezahlung erfolgt vor der Ausfahrt am Kassenautomat an der Ausfahrt.
Am Kassenautomat das Parkticket in das gekennzeichnete, beleuchtete Fach stecken und der Menüführung folgen.
Mit der Sprachwahltaste (1. von oben) kann die Menüführung auch in Englisch und Polnisch gewählt werden. Die Standardsprache ist deutsch.
Keine beschädigte, geknitterte oder nasse Geldscheine verwenden, da dies zur Störung des Kassenautomaten führen kann.
Parkticket nicht direkter Sonnenstrahlung aussetzen, da Thermopapier.
Falls das Ticket verloren oder beschädigt (z.B. durch Sonneneinstrahlung) ist, bitte wie folgt vorgehen:
Betätigen Sie die Taste „Ersatzticket“ am Display. Dort erhalten Sie ein Ticket für die Ausfahrt. Dieses kostet zunächst 300,00 €.
Bei Nachweis des Einfahrtzeitpunktes (z.B. Flugticket) und Ausfahrtzeitpunktes (Quittung des Parkautomaten) erstatten wir Ihnen die Kosten 300,00 € abzüglich Ihrer Parkgebühren und 10,00 € Bearbeitungsgebühren. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihr KFZ-Kennzeichen mit, da wir die Daten mit unseren Video-Aufzeichnungen zur Überprüfung abgleichen.
Das Parken ist nur auf der gekennzeichneten Parkfläche gestattet. Der Ein- und Ausfahrtsbereich ist freizuhalten. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig umgesetzt.
Fahrzeuge die eine Parkfläche für 2 oder mehr Fahrzeuge beanspruchen müssen die entsprechende Gebühr für diese Bezahlen. Wir behalten uns vor, diese Fahrzeuge mit einer "Parkkralle" zu blockieren. Nach Bezahlung der Mehrkosten wird diese entfernt.
Der Parkplatz bietet 5 Stellflächen für Kurzparker an. Das Parken auf den Kurzzeit-Parkplätzen ist auf 4 Stunden begrenzt. Es ist deutlich sichtbar eine Parkscheibe zu hinterlegen. Länger geparkte Fahrzeuge haben für den ersten Tag eine Gebühr von 40 €, für jeden weiteren Tag den Tageshöchstsatz von derzeit 10 ´€ zu zahlen. Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden mit einer Parkkralle blockiert.
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6.1. Haftung für Fahrzeugschäden:
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von "berlin airport parken" bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. "berlin airport parken" übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt. "berlin airport parken" haftet zudem nicht für Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinem Fall haftet "berlin airport parken" für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
6.2. Bei Schäden durch Immissionen ist "berlin airport parken" vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.
6.3. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von "berlin airport parken" oder Dritter auf dem Betriebsgelände von "berlin airport parken", sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von "berlin airport parken" verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden.
6.4. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von "berlin airport parken" verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an "berI airport parken"ab, soweit "berlin airport parken" aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
6.5. Im Übrigen haftet "berlin airport parken" auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens "berlin airport parken". Für einfache Fahrlässigkeit haftet "berlin airport parken" nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet "berlin airport parken" nur, wenn "berlin airport parken" das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung von "berlin airport parken" ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen "berlin airport parken". Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in zwei Jahren.
"berlin airport parken" kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von "berlin airport parken" entstehen können oder eine den AGB´s entgegenstehende Handlung erfolgte.
7.1. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von „berlin airport parken“, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Die Fahrspur ist freizuhalten. Fahrzeuge, welche nicht die Parkordnung einhalten bzw. die Fahrspur blockieren, werden kostenpflichtig umgesetzt.
7.2. Der Einstellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich „berlin airport parken“ zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist „berlin airport parken“ berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.
7.3. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
7.4. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder -öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist „berlin airport parken“ berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers, muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
7.5. Der kostenfreie Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von „berlin airport parken“, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
7.6. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind „berlin airport parken“, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist „berlin airport parken“ berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
8.1. Die „berlin airport parken“ zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
8.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von „berlin airport parken“ im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Zahlungsinformationen, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.
8.3. Um das Online-Angebot für den Kunden fortwährend zu optimieren, erhebt und verarbeitet „berlin airport parken“ allgemeine Informationen zur Nutzung der Web-Seiten. Dazu gehören u.a. die Besuchshäufigkeit und Verweildauer auf den einzelnen Seiten der „berlin airport parken“ Website.
8.4. Folgende Kundendaten werden von „berlin airport parken“ bei Buchungen erhoben und gespeichert:
- Name , Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen email-Anschrift
- EC- / Kreditartendaten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Kontonummer, Bankleitzahl)
- Informationen bezüglich der gebuchten Leistung (Leistungsdatum, Preis der Leistungen, Buchungsdatum der Leistungen)
8.5 Videoaufzeichnungen
Aufgezeichnete Ereignisse werden maximal 6 Wochen gespeichert und dienen nur der internen Verarbeitung bzw. zur Feststellung von Fahrzeugdaten bei speziellen Vorgängen.
Unberechtigte Ein- und Ausfahrten sind alle Fahrten auf dem Gelände der Firma „berlin airport parken“ welche ohne unsere Zustimmung (Gründe für die Verweigerung der Zustimmung siehe nachfolgend) erfolgen.
Im Interesse unserer ehrlichen Kunden werden alle Verstöße gegen unsere AGB´s sowie Gebührenordnung zivilrechtlich geahndet.
Das Abstellen des Fahrzeuges ist gebührenpflichtig. Mit dem Befahren des Geländes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt einzeln.
Ein Verstoß liegt z.B. vor, wenn die Ein- und / oder Ausfahrt ohne gültiges Parkticket, ohne Sonderkarte der Firma "berlin airport parken" bzw. ohne Aufforderung durch das Bedienpersonal von "berlin airport parken". Verstöße gegen die Gebührenordnung werden mit einer Pauschale von 150,00 € an Bearbeitungsgebühren (Auswertung Videoaufnahmen, Fahrerermittlung usw.) geahndet.
Weiterhin werden entstehende Kosten, die durch Anwaltsgebühren und Inkassofirmen usw. auflaufen, geltend gemacht.
Sollte ein Defekt der Einfahrtsschranke gegeben sein (z.B. Schrankenbaum ab), ist ohne gesonderten Hinweis ein Ticket bei der Einfahrtssäule zu ziehen.
Ist keine Bezahlung aufgrund technischer Probleme möglich, ist der Kunde verpflichtet, unaufgefordert mit „berlin airport parken“ Kontakt aufzunehmen um die entstandenen Gebühren zu begleichen. Üblicherweise ist zunächst die Gebühr für ein Ersatzticket zu bezahlen. Mehrkosten werden gegen Nachweis der Parkzeit erstattet.
Die Kontaktaufnahme kann innerhalb einer Woche nach Ausfahrt über E-Mail, Post oder telefonisch erfolgen.
Erfolgt keine Kontaktaufnahme, gehen wir von betrügerischem Verhalten aus und leiten die entsprechenden Schritte ein.
Rückbuchungen der Parkgebühren ohne unser Einverständnis zählen zu den unberechtigten Ein- und Ausfahrten.
Eine Strafanzeige nach §265a StGB „Erschleichung einer Dienstleistung“ erfolgt im Falle des Nichtbezahlens des geforderten Betrages. Weiterhin wird die künftige Zufahrt auf das Gelände von „berlin airport parken“ verweigert.
Wir behalten uns grundsätzlich vor, Fahrzeuge welche unberechtigt auf einer Stellfläche für „Reservierungen“ oder der „Haltefläche für Bezahlvorgang“ stehen oder die Fahrspur blockieren, kostenpflichtig umzusetzen oder mittels mechanischer Wegfahrsperre (sogen. „Parkkralle“) festzusetzen.
Die Kosten für die Umsetzung durch das beauftragte Abschleppunternehmen beträgt derzeit 260,00 € zuzügl. MwSt. Die Fahrzeuge werden auf öffentlichem Strassenland abgestellt.
Das Entfernen der "Radkralle" kostet 150 €.
Zu zahlen ist die Gebühr jeweils durch Betätigen der Taste für Ersatzticket (2 x 150,00 € gesamt 260,00 € bzw. 1 x 150 €). Nach Bezahlung der Parkgebühr und der Umsetzkosten (260 €) wird der Standort des Fahrzeuges mitgeteilt, vorzugsweise über „Whatsapp“.
Die Differenz zwischen Kosten für Ersatzticket und den tatsächlichen Abschleppgebühren werden nach Mitteilung der Kontoverbindung erstattet.
Nach Bezahlen der 150 € wird die Wegfahrsperre entfernt.
Kontaktaufnahme kann über die Ruftaste am Kassenautomaten oder Mobilfunknummer erfolgen. Rufnummer ist vor Ort ersichtlich.
11.1. Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen sind seitens der „berlin airport parken“ rechtlich geschützt. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von „berlin airport parken“ ausgeschlossen, dies gilt auch für das „berlin airport parken“ Logo.
11.2. „berlin airport parken“ ist ständig bemüht, im Rahmen des Zumutbaren in allen Publikationen und auf der Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. „berlin airport parken“ übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Publikationen und auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen ("Links"), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. „berlin airport parken“ ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich. Desweiteren behält sich „berlin airport parken“ das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Bei Änderung der Park-Gebührensätze erfolgen diese zu einem Stichtag 21 Tage nach Bekanntgabe. Zuvor getätigte Reservierungen mit dem zuvor gültigen Gebührensatz können kostenfrei storniert werden.
11.3. Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Leistung (Ort des Parkplatzes). Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand für Verfahren zwischen „berlin airport parken“ und dem Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der „berlin airport parken“ maßgebend.
11.4. „berlin airport parken“ empfiehlt für abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden die Schriftform. Es wurden keine Nebenabreden getroffen.
11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. nicht rechtskonform sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Ansprechpartner der Firma Berlin Airport parken
ist der Inhaber Herr Sven Niedergesäß
Mittelstr. 10 in 12529 Schönefeld
Email: info@berlin-airport-parken.com
Tel. 033 75 - 52 05 72
AGB Stand: 4/2017
Der Parktag ist nicht gleich Kalendertag! Der Parktag beginnt mit der Registrierung bei der Auffahrt auf den Parkplatz und hat 24 Stunden. Berechnet wird jeder angefangene Parktag.
Es stehen 5 Kurzzeitparkplätze direkt neben der Einfahrt zur Verfügung.
4 Stunden = 5 €